Für alle Anmietungen gelten die Mietbedingungen des Mietvertrages als verbindliche Vertragsgrundlage. Außerdem gelten folgende Regelungen:
Die Preise sind reine Gerätekosten ohne Treibstoff und Transport. Die Einweisungs- und Transportzeit gilt als Mietzeit.
Versicherungsschutz:
Der Mietpreis schließt eine Maschinenbruch-Versicherung mit 1000,- Euro Selbstbeteiligung ein.
Für Schäden, die von Selbstfahrern mit dem Gerät Dritten zugefügt werden, haftet der Mieter. Er stellt uns insoweit frei.
Service:
Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich um die passende Arbeitsbühne für Sie zu finden. Umfangreiche technische Daten sowie Datenblätter der jeweiligen
Arbeitsbereiche finden Sie hier auf unserer Homepage.
Transport: Wir bieten Ihnen die Zustellung und Abholung unserer Scheren- und Anhängerarbeitsbühnen an. Bitte erfragen Sie dazu unsere Preise.
Einsatzbeispiele für unsere Arbeitsbühnen:
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